IT-GSHB 98 - BSI - Abschließen von Versicherungen
M 6.16 Abschließen von Versicherungen
Verantwortlich für Initiierung: Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Unternehmensleitung
Für Bundesbehörden ist der Abschluß von Versicherungen
unüblich.
Die auch bei hinreichender Notfallplanung nicht auszuschließenden
Restrisiken lassen sich teilweise durch Versicherungen abdecken.
Die Versicherungsarten lassen sich gliedern in:
- Feuerversicherung
- Leitungswasserversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Montage-/Demontage-Versicherung
- Transportversicherung
- Datenträgerversicherung
- Elektronik-Versicherung
Folgekostenversicherungen
- Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
- Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
- Mehrkostenversicherung
- Elektronik-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Personenbezogene Versicherungen
- Vertrauensschadenversicherung
- Computer-Mißbrauch-Versicherung
- Datenschutzversicherung
© Copyright by Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik 1998.