IT-GSHB 98 - BSI - Abschließen von Versicherungen

M 6.16 Abschließen von Versicherungen

Verantwortlich für Initiierung: Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Unternehmensleitung

Für Bundesbehörden ist der Abschluß von Versicherungen unüblich.

Die auch bei hinreichender Notfallplanung nicht auszuschließenden Restrisiken lassen sich teilweise durch Versicherungen abdecken. Die Versicherungsarten lassen sich gliedern in:


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